Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t zul. Gesamtgewicht (sofern Zug nicht unter B fällt)
Mindestalter
18 Jahre
Voraussetzung
Klasse B
Eingeschlossen
-/-
Bemerkung
Bei LKW mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache des zul. Gesamtgewichtes des Zugfahrzeugs betragen.