Kraftwagen bis 3,5 z.G., bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)
Mindestalter
18 Jahre
Voraussetzung
-/-
Eingeschlossen
Klasse L und M
Bemerkung
Anhänger mit max. 0,75t zulässigem Gesamtgewicht oder
Züge mit max. 3,5t zulässigem Gesamtgewicht (das zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf dabei das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten)