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10.12.2011

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Ab dem 1.1.2009 finden theoretische Prüfungen ausschließlich am PC statt. Aus diesem Grund bereiten wir Sie sorgfältig mit dem notwendigen Umfeld in unseren Schulungsräumen vor. Hauseigene PCs stehen jedem Fahrschüler während seiner Ausbildung bei uns zur Verfügung.

In Hessen startet am 1.Oktober 2006 ein Modellversuch für das begleitete Fahren ab 17 Jahren. Jugendliche können dann mit der Fahrausbildung beginnen und nach bestandene Prüfung einen Führerschein für das Begleitete Fahren erwerben.

Teilnehmen kann jeder Jugendliche, mit dem Einverständnis der Eltern, der 16 1/2 Jahre alt ist. Nach der bestandenen Prüfung sind die Jugendlichen berechtigt im Inland einen PKW zu führen.

Junge Fahranfänger dürfen sich nicht alleine, sondern nur in Begleitung im Strassenverkehr bewegen. Als Begleitperson kommt jeder Erwachsene in Betracht, der das 30. Lebensjahr vollendet hat, selbst seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist und der nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg hat. Die Eltern entscheiden, ob ausser ihnen eine weitere Begleitperson zugelassen wird.

Die Promillegrenze richtet sich wie für jeden anderen Fahrzeugführer auch nach der Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes.

Info-Veranstaltungen für interessierte Eltern und Begleiter auf Anfrage.